Grundlagen
BöB und IVöB verständlich erklärt
Die Grundlagen des öffentlichen Beschaffungsrechts in der Schweiz.
Worum geht es im öffentlichen Beschaffungsrecht?
Das öffentliche Beschaffungswesen regelt, wie Bund, Kantone und Gemeinden Aufträge an private Unternehmen vergeben. Ziel ist ein fairer, transparenter und wirtschaftlicher Wettbewerb um öffentliche Gelder.
In der Schweiz wird dieser Bereich durch zwei zentrale Erlasse geprägt: das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) auf Bundesebene und die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) auf kantonaler und kommunaler Ebene.
BöB: die Bundesebene
Das BöB gilt, wenn der Auftraggeber dem Bund zuzurechnen ist — etwa Bundesämter, die SBB oder die Post in bestimmten Bereichen. Seit der Totalrevision von 2021 liegt der Fokus stärker auf Qualität und Nachhaltigkeit statt allein auf dem tiefsten Preis.
Wichtig ist der Paradigmenwechsel zum «vorteilhaftesten Angebot»: Nicht mehr der günstigste, sondern der qualitativ und wirtschaftlich beste Anbieter soll den Zuschlag erhalten.
IVöB: Kantone und Gemeinden
Die IVöB harmonisiert das Beschaffungsrecht der Kantone. Mit der revidierten IVöB 2019 wurde sie inhaltlich weitgehend an das BöB angeglichen, sodass für Bund und Kantone heute vergleichbare Regeln gelten.
Für Anbieter bedeutet das: Die Logik von Verfahren, Fristen und Kriterien ist über die Staatsebenen hinweg ähnlich — die Details (etwa Schwellenwerte oder zuständige Stellen) können jedoch variieren.
Was heisst das für Sie als Anbieter?
Verstehen Sie zuerst, welcher Erlass für eine konkrete Ausschreibung gilt — das bestimmt Rechtsweg, Fristen und teils die Bewertungslogik. Die Publikation auf simap.ch nennt in der Regel die massgebende Rechtsgrundlage.
Da Qualität heute stärker gewichtet wird, lohnt es sich, in eine überzeugende, gut strukturierte Offerte zu investieren statt nur am Preis zu drehen.
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